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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Fahr-/ Chauffeurdienste der Firma Allgäu-Chauffeur e. K.

 

 

  1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen: 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Leistungen und Angebote der Firma Allgäu-Chauffeur e. K. insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen und Chauffeur dienste. Diese Geschäftsbedingungen behalten ebenfalls für weitere Geschäftsbeziehungen ihre Gültigkeit, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichungen der Geschäftsbedingungen erfordern die schriftliche Bestätigung durch die Firma Allgäu-Chauffeur e. K., ansonsten sind diese unwirksam.

 

  1. Auftragserteilung: 

Die Angebote der Firma Allgäu-Chauffeur e. K. sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren. Die Mitarbeiter der Firma Allgäu-Chauffeur e. K. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

  1. Preise/Zahlungen: 

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, auf Grundlage des Angebotes, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sonderleistungen werden separat abgerechnet (z.B. Sonderfahrten, Auslagen die im Auftrag und im Namen der zu befördernden Person getätigt wurden, etc.). Die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. hält sich 14 Tage nach Angebotsabgabe an die angebotenen Preise. Sollte nach Auftragsbeginn im Laufe eines Projektes feststehen, dass die angeforderte bzw. vertraglich vereinbarte Dienstleistung von den bestehenden Verträgen abweicht, ist Allgäu-Chauffeur e. K. berechtigt eine Preiskorrektur nach der allgemeinen Preisliste vorzunehmen. Diese kann auch nachträglich gegen Nachweis der geleisteten Stunden/ Leistungen erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach Auftragserfüllung und ist vom Kunden ohne Abzüge innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

 

 

                                                  

  1. Stornierung / Absage von Teilleistungen: 

Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist Allgäu-Chauffeur e. K. berechtigt anteilige Stornierungsgebühren gemäß nachfolgender Aufstellung zu berechnen: 

- bis 72 Stunden vor Auftragsbeginn 25% des vereinbarten Preises 

bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn 35% des vereinbarten Preises 

– bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn 60% des vereinbarten Preises 

- am Tage des Auftragsbeginns 80% des vereinbarten Preises. 

Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei der Firma Allgäu-Chauffeur e. K.

 

  1. Zahlungsverzug:

Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung vom Auftragnehmer den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von netto € 15,00 zu tragen. Aus Verzugsgesichtspunkten muss diese Forderung dann aber ab sofort mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz (5 %- Punkte über dem jeweiligen Basiszins p.a.) verzinst werden.

 

  1. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss: 

Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen, sowie weitere Dienstleistungen. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

 

  1. Haftungsbeschränkung:

Allgäu-Chauffeur e. K. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Bei Nichteinhaltung von verbindlich zugesagten Fristen und Terminen hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in maximaler Höhe des Nettorechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Leistungen. Allgäu-Chauffeur e. K. haftet jedoch nur für grobes Verschulden. Einflüsse höherer Gewalt, wie Stau, Witterungsbedingungen etc. entfallen der Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis des Fahrdienstes zu bringen. Haftungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bestehen in Höhe der gesetzlichen Höchsthaftungssummen basierend auf der Geschäftsversicherung der Firma Allgäu-Chauffeur e. K., sofern diese nicht durch eine andere Versicherung (z.B. Kfz-Versicherung) abgedeckt sind.

 

  1. Schadensanzeige und Verjährung: 

Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese bis spätestens 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche verjähren 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen: 

Erfüllungsort ist Marktoberdorf. 

Keine Beförderung von verbotenen oder illegalen Waren, Gegenständen, etc. wie zum Beispiel: Explosivmittel, Waffen, Drogen, usw.!

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Allgäu-Chauffeur e. K. und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Grenzüberschreitenden Personenbeförderung ist der Fahrgast für die Einhaltung der Zollfreimengen und für die Einhaltung der Zollbestimmungen verantwortlich.

Für die Nutzung des WLAN-Netzwerkes ist eine Belehrung/ Internetnutzungsvertrag zu unterzeichnen.

 

  1. Datenspeicherung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, Zahlungsdaten etc.) gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gespeichert und verarbeitet werden.

Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags, zur Rechnungsstellung und zur Kommunikation mit dem Kunden genutzt.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen dies vorschreiben.

Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen sowie der Verarbeitung zu widersprechen. Außerdem steht ihm ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu.

 

  1. Haftung für Transportschäden bei Nutzung von Fahrradanhängern durch den Kunden oder durch die Firma Allgäu Chauffeur e. K.

Der Transport von Fahrrädern auf Fahrradanhängern erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports durch unsachgemäße Befestigung durch den Kunden, äußere Einflüsse oder andere Transportumstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der Firma Allgäu-Chauffeur e. K. liegen.

Der Kunde ist verpflichtet, dass das Fahrrad ordnungsgemäß und entsprechend den Herstelleranweisungen des Fahrradanhängers gesichert wird. Dazu gehört die Verwendung geeigneter Befestigungsmaterialien sowie die regelmäßige Überprüfung der Sicherung während des Transports.

Die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. haftet nicht für Schäden, die durch:

  1. Unzureichende Befestigung des Fahrrads,

  2. Überlastung des Anhängers oder unsachgemäße Nutzung,

  3. Witterungseinflüsse wie Regen, Hagel, Schnee oder extreme Temperaturen,

  4. oder Dritte (z. B. Verkehrsunfälle, Vandalismus) entstehen.

Schäden, die durch die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. verursacht werden, sind vom Kunden direkt mit dem Schadenverursacher oder dessen Versicherung zu klären.

Sollte die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. oder ein von ihm beauftragter Dritter das Fahrrad für den Transport auf einem Anhänger sichern, haftet diese ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

 

  1. Haftung für den Transport von Gepäck, Ausrüstung, Material

Die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. verpflichtet sich, Ausrüstung, Material, Taschen, Fahrräder, Kinderwägen, etc., im folgenden Gepäck genannt, mit der üblichen Sorgfalt zu transportieren. Die Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß im Gepäckraum oder an dafür vorgesehenen Halterungen verstaut werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Gepäckstücke ordnungsgemäß verpackt und deutlich gekennzeichnet sind, um Schäden und Verwechslungen zu vermeiden. Unverpackte oder unsachgemäß gesicherte Gegenstände werden auf Risiko des Kunden transportiert.

 

 

 

Die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. haftet nicht für:

  1. Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung oder Befestigung durch den Kunden entstehen,

  2. Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken, die nicht ordnungsgemäß verstaut oder gekennzeichnet sind,

  3. normale Abnutzungsspuren, Kratzer oder kleinere Dellen an Gepäckstücken.

Für Verlust oder Beschädigung vom Gepäck haftet die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. nur, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma Allgäu-Chauffeur e. K. oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den nachgewiesenen Zeitwert oder beschädigten oder verlorenen Gegenstände begrenzt, maximal jedoch auf EUR 300,- pro Gepäckstück. Die Firma Allgäu-Chauffeur e.K. behält sich vor, die Reparaturkosten oder den Zeitwert zu erstatten.

Die Firma Allgäu-Chauffeur e. K. übernimmt keine Haftung für Bargeld, Schmuck, Elektronik oder andere Wertgegenstände, die in Gepäckstücken verstaut werden.

Schäden oder Verluste sind der Firma Allgäu-Chauffeur e. K. unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Reiseende schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat den Schaden durch geeignete Beweise, wie Fotos oder Quittungen, nachzuweisen.

 

  1. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den darunter geschlossenen Verträgen gilt der Gerichtsstand am Sitz der Firma Allgäu-Chauffeur e. K., sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Gerichts.

Wenn der Kunde Verbraucher ist, bleibt der Gerichtsstand bestehen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Reglung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.